Grünabfuhr
Die nächste Grünabfuhr findet, Freitag, 10.05.2024, statt. Zur Grünabfuhr können kompostierbare Abfälle übergeben werden. Die Grünabfälle sind zusammengebunden (bis 1.50 m) in Gefässen oder in Papiersäcken bis spätestens 12.30 Uhr auf den üblichen Kehrichtsammelplätzen bereitzustellen. Kehrichtsäcke dürfen nicht verwendet werden.
Der Gemeindevorstand
Kehrichtabfuhr über Auffahrt
Die Kehrichtabfuhr erfolgt in der Auffahrtswoche erst am Freitag, 10. Mai 2024. Wir bitten die Bevölkerung die Kehrichtsäcke am Freitagmorgen bis 08.00 Uhr bereitzustellen.
Die Gemeindeverwaltung
Gemeindeverwaltung - Bürostunden über Auffahrt
Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben von Donnerstag, 09.05.2024, bis und mit Sonntag, 12.05.2024, geschlossen.
Die Gemeindeverwaltung
Wochenmarkt
Jeweils am Freitag ab 17.05.2024 bis 28.06.2024 und ab 16.08.2024 bis 04.10.2024
Zeit: 9.00 – 11.00 Uhr
Ort: Rathausplatz
Angebot: Saisonale Produkte einheimischer Bauernbetriebe inkl. neu mit Sayser Gmüas und Treffpunkt im Kaffeeklatsch
Die Gemeindeverwaltung
Gemeindewahlen 2024
Demission Mitglieder Gemeindebehörden oder Kommissionen
Am 22.09.2024 finden die Wahlen der Gemeindebehörden und der Kommissionen statt. Die Wahlen richten sich nach Art. 31 der Übergangsbestimmungen der neuen Gemeindeverfassung. Die Urnengemeinde hat folgende Funktionäre zu wählen:
a) das Gemeindepräsidium
b) vier Mitglieder des Gemeindevorstandes und einer Stellvertretung
c) drei Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
d) zwei Mitglieder des Schulrates
e) zwei Mitglieder der Baukommission
f) zwei Mitglieder der Kommission TIB
Gemäss Art. 9 der Gemeindeverfassung haben die Mandatsträger, sofern sie nicht mehr zur Wahl antreten, ihre Demission bis spätestens 31.05.2024 dem Gemeindevorstand schriftlich mitzuteilen.
Der Gemeindevorstand
Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet Trimmis
An der Sitzung vom 29.04.2024 hat der Gemeindevorstand Trimmis gestützt auf Art. 7 Abs. 1 und 2 EGzSVG nachfolgend aufgeführte Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet Trimmis beschlossen:
Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Sig. 2.14 [2.03, 2.04. 2.06])
Zusatztafel: Zubringerdienst gestattet
- Trimmis, Zufahrt zum Badesee, Koordinaten 2760974, 1197520
Parkieren verboten (Sig. 2.50)
Zusatztafel: Beidseits der Strasse
- Trimmis, ab Ortsendetafel (Ende Zone Parkieren verboten) bis zum Bahnhofsträssli, Höhe Feldweg Ägerta, Koordinaten 2760949, 1197425; 2761290, 1197305
Zone Parkieren verboten (Sig. 259.1 [2.501])
Zusatztafel: Ausgenommen signalisierte Parkplätze
- Trimmis, Rheinstrasse, ab Höhe Pumpstation ARA Trimmis bis Ortsende Auffahrt Rondelle ins Bahnhofsträssli bzw. bis zum Fahrverbot vor der TBA AG
Koordinaten 2761250, 1198250; 2760949, 1197425; 2760894, 1197367
Die Signalisation Ortsbeginn auf Nebenstrassen (Sig. 4.29) bzw. Ortsende auf Nebenstrassen (Sig. 4.30) wird zum Beginn der Auffahrt Rondelle versetzt.
Koordinaten: 2760949, 1197425
Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20) zentrale Parkuhr
Zusatztafel: Täglich zwischen 00:00 bis 24:00 Uhr, maximale Parkdauer 24 Stunden, Gebühr pro Stunde CHF 2.00
- Trimmis, Parkplätze entlang der Rheinstrasse am linken Strassenrand gemäss der in der Teilrevision genehmigten ZöBa und der im Projekt Rheinauen ausgeschiedenen Parkfläche Koordinaten: 2761000, 1197570
- Trimmis, bestehende Parkplätze unter der Strassenüberführung Bahnhofsträssli
Koordinaten: 2760986, 1197467
- Trimmis, Platz innerhalb des Rondells (ZöBa)
Koordinaten: 2760955, 1197459
Diese Massnahme tritt nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist mit dem Anbringen der Signalisation in Kraft.
Gegen vorliegende Verfügung kann gestützt auf Art. 49 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG; BR 370.100) innert 30 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat das Rechtsbegehren, den Sachverhalt und eine Begründung zu enthalten. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit im Besitze des Beschwerdeführers, zusammen mit vorliegendem Entscheid beizulegen. Die Beschwerdeschrift ist vom Beschwerdeführer oder seinem Vertreter zu unterzeichnen.
Der Gemeindevorstand
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 09.04.2024 liegt ab 03.05.2024 bis am 03.06.2024 bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls ist das Protokoll auf der Homepage der Gemeinde Trimmis www.trimmis.ch aufgeschaltet. Einsprachen gegen das Protokoll sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand zu richten. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll genehmigt.
Der Gemeindevorstand
Fakultatives Referendum
Die Gemeindeversammlung Trimmis hat am 09.04.2024 gestützt auf Art. 33 der Gemeindeverfassung folgende Beschlüsse, welche dem fakultativen Referendum unterstehen, genehmigt:
- Baurechtsvertrag mit der Repower AG für das Kraftwerksprojekt Chlus auf der Parzelle 71
südliche der GEVAZ
- Verlängerung Bauchrechtsvertrag Parzelle 723 mit Walter Mayer
- Reglement Grundsätze für den Restkostenverteiler Teilmelioration Trimmis (Nordspurverlegung N13)
Referendumsfrist: 03.05.2024 – 03.06.2024
Öffentliche Auflage: während der Referendumsfrist auf der Gemeindeverwaltung
Trimmis zu den ordentlichen Kanzleistunden
Quorum: Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 100
gültige Unterschriften notwendig (Art. 22 Abs. 2 Gemeindeverfassung).
Der Gemeindevorstand
Badeplatzwart/Reinigungskraft
Wir suchen für unseren Badesee Rheinauen motivierte Persönlichkeiten, welche nach Bedarf den Platzwart sowie die Reinigung der Infrastrukturen übernehmen.
Aufgaben
- Instandhaltung, Reinigung Gelände und Infrastrukturgebäude
- Ordnungshaltung
- Möglichkeit Verkauf von Snacks, Getränken etc.
Anforderung
- flexibel
- kontaktfreudig und kommunikationsfähig
- handwerkliches Geschick
- selbständig
- dienstleistungs- und lösungsorientiert
Interessiert? Senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bis 17.05.2024 an
Nicola Stocker, Vize-Gemeindepräsident, nicola.stocker@trimmis.ch, Tel. 078 857 65 54
Der Gemeindevorstand